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Stuhl aus dem
Museum für Stadtgeschichte Templin, 1956

Manchmal werden Museen, ob sie wollen oder nicht, zu so etwas wie Mittäter. In vielen Sammlungen finden sich heute noch Dinge aus jüdischem Besitz, aus Enteignungen bei der Bodenreform oder von Emigranten. Wir zitieren einmal aus einem Protokoll vom 4. April 1956: „Auf Weisung des Vorsitzenden des Rates des Kreises Templin, Kollegen Ballhorn und des Kollegen Göhler, Sekretär des Rates des Kreises, werden 2 Stühle von den republikflüchtigen Eheleuten Elfriede und Ewald Frensch durch den Kollegen Döring an das Heimatmuseum Templin übergeben.“ Was die Auswanderer zurückließen, verfiel dem Staat bzw. ging, wie man damals sagte, in Volkseigentum über. Die zwei Stühle waren dem Funktionär wohl wegen ihrer Schnitzarbeiten aufgefallen. Also ins Museum damit. Da konnte (oder wollte) der Museumsleiter kaum nein sagen. Heute ist es Sache der Aufrichtigkeit, solche Fälle zu klären und, wenn es noch geht, Recht zu schaffen.

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